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Strom:
220 Volt - stärkere Anschlüsse bei Bedarf
Technik:
 Aus- oder Umbauten von fest installierter Technik können nur durch die Haustechnik durchgeführt werden.
 Bei Beschädigungen fest installierter Technik (CEE Steckdosen, Lichttechnik, usw.) verpflichtet sich der
Veranstalter, Instandsetzungskosten zu übernehmen.
 Der Veranstalter verpflichtet sich, technische Daten und Abmessungen einzuhalten.
Feuerwehrauflagen:
 Es gelten die Vorschriften der Versammlungsstättenordnung.
 Feuerschutzeinrichtungen müssen frei begehbar und in der Funktion frei bleiben.
 Auf Rettungswegen, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr ist es verboten, Kraftfahrzeuge oder
sonstige Gegenstände abzustellen.
 Feuerschutztore und -türen dürfen nicht zugestellt werden.
 Notausgangsschilder dürfen nicht verdeckt, Notausgänge dürfen nicht zugestellt werden.
 Bei Ausstellungs-Fahrzeugen ist eine abgeklemmte Batterie Voraussetzung. Der Tank darf nicht mehr als 3 Liter
Kraftstoff enthalten.
 Kraftfahrzeuge dürfen in geschlossenen Räumen nur geschoben werden.
 Grundsätzlich müssen unter den Motorraum Schutzmatten gelegt werden.
 Dekorationen, Ausstattungsgegenstände und Messestände dürfen nur aus schwer entflammbaren Stoffen
bestehen.
Anlieferung:
 Unser Veranstaltungsbereich verfügt über drei direkte Anlieferungseingänge.
Sonstiges:
 Das Bekleben von Säulen, Wänden, Leinwänden und Spiegeln sowie das Einschlagen von Nägeln oder
Dekonadeln ist untersagt.
 Individuelle Wegweiser der Veranstalter in der Hotelhalle können nur nach Absprache angebracht werden.
 Abbauten in den Veranstaltungsräumen müssen im vorgegebenen Zeitraum abgeschlossen werden, da
grundsätzlich von einer
 Weitervermietung nach Veranstaltungsende ausgegangen werden kann.
 Der Umfang des zu erwartenden Dekorations- sowie sonstigen Aufbaus ist dem Hotel mitzuteilen.
 Die Müllentsorgung ist durch die Aussteller bzw. durch den Veranstalter vorzunehmen, andernfalls fallen für den
Veranstalter Kosten an.
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